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Anerkennung der Führerscheine der Republik Albanien und der Republik Kosovo

veröffentlicht am 10.07.2022 | Fremdsprachendienst - Hoda & Partner

Am 1. Juni 2022 ist die neue Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten.


Gemäß Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gehören Albanien und der Kosovo zu den Ländern, bei denen der Führerschein ohne eine Prüfung umgeschrieben werden kann. Das gilt allerdings nur für Führerscheine, welche ab dem 24. Januar 2017 (Albanien) bzw. 1. März 2018 (Kosovo) ausgestellt wurden.


Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden und deren Inhabern aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen. Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden, gilt selbiges sinngemäß. In manchen Fällen werden auch Bescheinigungen aus den Heimatländern, welche von den dortigen Führerscheinstellen bzw. von den Auslandsvertretungen hierzulande ausgestellt werden, für den Nachweis über den Besitz und der Gültigkeit der Fahrerlaubnis anerkannt (e-albania: Vërtetim për lejen e drejtimit/kosovë: agjencia e regjistrimit civil, departamenti për pajisje me dokumente).


Sofern Ihr Führerschein (unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls) die Mindestanforderungen erfüllt, können Sie in der Regel gleich bei Antragstellung einen vorläufigen Führerschein erhalten, mit dem Sie sofort fahren dürfen. Meist wird Ihnen der deutsche Führerschein im Scheckkarten-Format in wenigen Wochen nach Hause geliefert bzw. für Sie bei der Führerscheinstelle zur Abholung bereitgelegt.


Für das Umschreiben vom kosovarischen Führerschein sind die nachfolgenden Unterlagen und Dokumente nötig:

  • Originalführerschein inklusive Kopie und Übersetzung (am besten von einem beeidigten/ermächtigten Übersetzer/in)
  • Ausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Beim LKW- und Busführerschein: ärztliche und augenärztliche Untersuchungen
  • Busführerschein: Leistungs- und Funktionstest

Müssen Sie Ihren kosovarischen bzw. albanischen Führerschein umschreiben lassen, fallen in aller Regel Gebühren zwischen 35 und 45 Euro an.


Alle Angaben ohne gewähr.


Quellen: www.bussgeldkatalog.net, www.gesetze-im-internet.de


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